Rechtliches

Endbenutzer-Lizenzvertrag

Die Lizenzbedingungen für die Nutzung von Sounds Human für macOS.

EULA · Sounds Human für macOS · Stand: 13.06.2026

Lizenzgeber: Robert Meyer, c/o Online-Impressum.de #4759, Europaring 90, 53757 Sankt Augustin, Deutschland, E-Mail: rm@kostenmanager.net (nachfolgend „Lizenzgeber“)

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1 Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag (nachfolgend „EULA“) regelt die Nutzung der Software „Sounds Human“ für macOS einschließlich aller zugehörigen Updates, Upgrades und Dokumentationen (nachfolgend „Software“) durch den Erwerber (nachfolgend „Lizenznehmer“).

1.2 Die Software dient der lokalen Analyse von Texten auf dem Gerät des Lizenznehmers, um Hinweise zu Tonfall, Wirkung, möglichem KI-typischem Stil sowie zu Rechtschreibung und Grammatik zu geben. Die Software schreibt Texte nicht um und erstellt keine Ersatzformulierungen, sondern gibt ausschließlich Hinweise. Die Verarbeitung erfolgt vollständig lokal; die Software übermittelt keine Inhalte, Nutzungsdaten oder Telemetriedaten an den Lizenzgeber oder Dritte.

1.3 Diese EULA gilt für den Erwerb über den Apple Mac App Store sowie für den Direkterwerb (z. B. über Lemon Squeezy). Beim Erwerb über den Apple Mac App Store gelten ergänzend die Bestimmungen in Ziffer 10.

2. Lizenzarten und Lizenzumfang

2.1 Einzellizenz

Mit dem Erwerb einer Einzellizenz erhält der Lizenznehmer das nicht ausschließliche, zeitlich unbegrenzte, nicht übertragbare Recht, die Software durch eine natürliche Person zu nutzen. Die Installation ist auf allen Geräten zulässig, die überwiegend von dieser Person genutzt werden (z. B. Arbeitsplatz-Mac und privates MacBook derselben Person).

2.2 Mehrplatzlizenz (Team-/Volumenlizenz)

Mit dem Erwerb einer Mehrplatzlizenz erhält der Lizenznehmer (Unternehmen, Kanzlei, Behörde oder sonstige Organisation) das nicht ausschließliche, zeitlich unbegrenzte Recht, die Software auf der im Lizenzzertifikat ausgewiesenen Anzahl von Arbeitsplätzen innerhalb seiner Organisation zu nutzen. Maßgeblich ist die Zahl der natürlichen Personen, die die Software nutzen, nicht die Zahl der Installationen. Ein Wechsel der zugeordneten Personen (z. B. bei Mitarbeiterwechsel) ist zulässig, solange die lizenzierte Gesamtzahl gleichzeitiger Nutzer nicht überschritten wird.

2.3 Lizenznachweis

Beim Direkterwerb dienen die Kaufbestätigung bzw. Rechnung und das ausgestellte Lizenzzertifikat als Lizenznachweis. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, diese Nachweise für die Dauer der Nutzung aufzubewahren.

2.4 Vertrauensbasiertes Lizenzmodell

Die Software enthält bewusst keine technische Lizenzkontrolle, keinen Aktivierungszwang und keine Online-Verbindung zu einem Lizenzserver. Dies ist Teil des Datenschutzkonzepts der Software. Der Lizenznehmer verpflichtet sich im Gegenzug, die Software ausschließlich im Umfang der erworbenen Lizenz zu nutzen. Eine Nutzung über den lizenzierten Umfang hinaus erfordert den Erwerb zusätzlicher Lizenzen.

3. Beschränkungen

Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet:

a) die Software zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, unterzulizenzieren oder öffentlich zugänglich zu machen;

b) die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln, soweit dies nicht durch zwingendes Recht (§§ 69d, 69e UrhG) ausdrücklich gestattet ist;

c) Urheberrechtsvermerke, Kennzeichnungen oder Hinweise in der Software zu entfernen oder zu verändern;

d) die Software Dritten außerhalb der eigenen Organisation zur Nutzung zu überlassen.

Die Weiterveräußerung einer erworbenen Lizenz an einen Dritten richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (Erschöpfungsgrundsatz); in diesem Fall hat der Lizenznehmer sämtliche eigenen Kopien zu löschen und den Lizenznachweis mit zu übertragen.

4. Updates und Weiterentwicklung

4.1 Der Lizenzgeber stellt nach eigenem Ermessen Updates und Fehlerbehebungen für die erworbene Hauptversion bereit. Ein Anspruch auf bestimmte zukünftige Funktionen, Weiterentwicklungen oder dauerhafte Bereitstellung von Updates besteht nicht.

4.2 Der Lizenzgeber behält sich vor, wesentlich erweiterte zukünftige Versionen als kostenpflichtige Upgrades oder als eigenständige Produkte anzubieten.

5. Wichtiger Funktionshinweis – Grenzen der Analyse

5.1 Die Software arbeitet mit regelbasierter Prüfung, der lokalen Rechtschreib- und Grammatikprüfung von macOS sowie – sofern auf dem Gerät verfügbar – mit Apple Intelligence zur Einschätzung von Tonfall und Stil. Automatisierte Einschätzungen können im Einzelfall unvollständig, ungenau oder fehlerhaft sein und stellen eine subjektive Hilfestellung dar.

5.2 Die Software ist ein unterstützendes Werkzeug. Sie ersetzt keine eigene Beurteilung und Endkontrolle des Textes durch den Lizenznehmer vor dessen Versand, Veröffentlichung oder Übermittlung an Dritte.

5.3 Die Software ersetzt keine sprachliche, stilistische, redaktionelle oder rechtliche Beratung. Die Verantwortung für Inhalt, Ton und Wirkung jedes Textes verbleibt vollständig beim Lizenznehmer.

5.4 Hinweise der Software (etwa zu „KI-typischem“ Stil, Tonfall oder vermeintlichen Fehlern) sind Vorschläge zur Orientierung. Die Entscheidung über jede Formulierung trifft allein der Lizenznehmer.

6. Gewährleistung

6.1 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte für digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB) uneingeschränkt.

6.2 Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) gilt: Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Bereitstellung. Der Lizenzgeber leistet zunächst nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Fehlerbeseitigung (z. B. Update) oder Ersatzlieferung. Unwesentliche Abweichungen von der Produktbeschreibung begründen keine Mängelansprüche. § 377 HGB bleibt unberührt.

6.3 Eine Garantie im Rechtssinne wird nicht übernommen. Insbesondere wird nicht garantiert, dass die Software KI-typischen Stil, problematischen Tonfall oder sprachliche Fehler in jedem Einzelfall vollständig oder zutreffend erkennt (vgl. Ziffer 5).

7. Haftung

7.1 Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lizenznehmer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die daraus entstehen, dass ein Text in Verlass auf die Hinweise der Software ohne die nach Ziffer 5.2 geschuldete eigene Endkontrolle versendet oder veröffentlicht wurde.

7.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Lizenzgebers.

8. Datenschutz

8.1 Die Software verarbeitet sämtliche Inhalte ausschließlich lokal auf dem Gerät des Lizenznehmers. Es findet keine Übermittlung von Inhalten, Metadaten, Nutzungsstatistiken oder Telemetriedaten an den Lizenzgeber oder Dritte statt.

8.2 Optionale Eingaben des Lizenznehmers (insbesondere ein hinterlegter Schreibstil-Text sowie individuelle Hinweise dazu, worauf die Software achten soll) werden ausschließlich lokal auf dem Gerät gespeichert und nicht übermittelt.

8.3 Personenbezogene Daten des Lizenznehmers fallen lediglich im Rahmen des Kaufvorgangs an (über den Apple App Store bzw. den Zahlungsdienstleister des Direktvertriebs). Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

9. Laufzeit und Beendigung

9.1 Die Lizenz wird auf unbestimmte Zeit eingeräumt.

9.2 Der Lizenzgeber kann die Lizenz aus wichtigem Grund widerrufen, insbesondere bei schwerwiegendem oder fortgesetztem Verstoß gegen Ziffer 2 oder 3, wenn der Lizenznehmer den Verstoß trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist abstellt. Im Fall des Widerrufs hat der Lizenznehmer die Nutzung einzustellen und sämtliche Kopien zu löschen.

10. Erwerb über den Apple Mac App Store

Beim Erwerb der Software über den Apple Mac App Store gilt ergänzend:

a) Dieser Vertrag besteht ausschließlich zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer, nicht mit Apple Inc. („Apple“). Apple trifft keinerlei Verpflichtung zur Wartung oder Unterstützung der Software.

b) Im Fall der Nichterfüllung einer Gewährleistungspflicht kann der Lizenznehmer Apple benachrichtigen; Apple erstattet in diesem Fall ggf. den Kaufpreis. Darüber hinaus übernimmt Apple keinerlei Gewährleistung für die Software.

c) Apple ist nicht verantwortlich für die Behandlung von Ansprüchen des Lizenznehmers oder Dritter im Zusammenhang mit der Software, einschließlich Produkthaftungsansprüchen, Ansprüchen wegen Nichterfüllung gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen sowie Ansprüchen aus Verbraucherschutzrecht.

d) Apple und seine Tochtergesellschaften sind Drittbegünstigte dieser EULA und sind nach Annahme dieser EULA berechtigt, sie gegenüber dem Lizenznehmer durchzusetzen.

e) Der Lizenznehmer sichert zu, dass er sich nicht in einem Land befindet, das einem Embargo der US-Regierung unterliegt, und nicht auf einer Liste verbotener oder beschränkter Parteien der US-Regierung geführt wird.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaats entzogen wird.

11.2 Ist der Lizenznehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Lizenzgebers.

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser EULA unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

11.4 Änderungen und Ergänzungen dieser EULA bedürfen der Textform.

Sounds Human · © Robert Meyer, im Juni 2026